Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der JK-Computer GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Sie sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden.
1.3 Jede Änderung und abweichende Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der JK-Computer GmbH.
1.4 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JK-Computer GmbH und deren Kenntnis an.
1.5 Die JK-Computer GmbH ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote der JK-Computer GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Für die Richtigkeit von technischen Daten, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Kataloge, Preislisten, Anzeigen, sowie sonstige Produktbeschreibungen und Unterlagen, die die JK-Computer GmbH dem Kunden – auch in elektronischer Form zur Verfügung stellt.
2.3 Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen.
2.4 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Lieferzeit, Lieferbedingungen und Lieferverzug
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die individuell vereinbarten Lieferzeiten in der Auftragsbestätigung unverbindlich.
3.2 Die JK-Computer GmbH ist zu Teillieferungen und zu Teilleistungen berechtigt, die dann jeweils nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt werden können.
3.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die JK-Computer GmbH nicht zu verantworten hat, hat die JK-Computer GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die JK-Computer GmbH, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Vertragspartner ist im Falle des Leistungsverzuges der JK-Computer GmbH berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Schadensersatzansprüche der Vertragspartner wegen nicht verschuldeter, verspäteter Lieferung oder Leistungen der JK-Computer GmbH sind ausgeschlossen.
3.4 Die Warensendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wünscht dieser eine besondere Versandart, gehen diese Mehrkosten auch zu seinen Lasten. Für Beschädigungen und Verlust während des Transportes haftet die JK-Computer GmbH nicht. Kosten für die Selbstabholung werden nicht vergütet. Die Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen, schriftlich erklärten Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten.
4. Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein / Rechnung zu überprüfen.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berech-tigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die JK-Computer GmbH benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand von JK-Computer verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend den Angaben in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich der Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe. Andere gesetzliche Abgaben in Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
5.2 Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die JK-Computer GmbH mit Ablauf der sechs Wochen seit Vertragsabschluss zu Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.
5.3 Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO und ohne jeglichen Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Nach Ablauf vorstehender Zahlungsfrist gerät der Vertragspartner in Verzug und die JK-Computer GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Die JK-Computer GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor ; gleichsam bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§353 HGB) unberührt. Für jede zu versendende Mahnung erhebt die JK-Computer GmbH eine Pauschale von 15,00 EURO.
5.4 Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5.5 Wird nach Abschluss der Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch der JK-Computer GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die JK-Computer GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die JK-Computer GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung vor. Bei Pflichtverletzung des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet. Unser Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die JK-Computer GmbH unverzüglich schriftlich zu be-nachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die der JK-Computer GmbH gehörenden Waren erfolgen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Vorbehaltsware von dem Ort zu entfernen, zu dem sie vertragsgemäß geliefert worden ist.
6.3 Im Übrigen vereinbaren wir für alle weiteren von uns gelieferten und bereits bezahlten Waren ein Sicherungseigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen. Die Übergabe der Ware wird dadurch ersetzt, dass der Vertragspartner zum kostenfreien Besitz der Sachen berechtigt ist.
6.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.5 Der Vertragspartner kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben.
6.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der JK-Computer GmbH. Sie dürfen vom Ver-tragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der JK-Computer GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7. Abnahme
7.1 Im Falle eines reinen Dienstleistungsvertrages findet eine Abnahme nicht statt. Bei einem gemischten Dienstleistungs- und Werkvertrag bezieht sich die Abnahme nur auf den werkvertraglichen Teil der Leistungen der JK-Computer GmbH.
7.2 Soweit die JK-Computer GmbH die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort des Vertragspartners durch die JK-Computer GmbH durchgeführt. Der Vertragspartner ist berechtigt, an dieser Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach positiv abgeschlossener Funktionsprüfung gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Anlieferung der Waren schriftlich unter genauer Bezeichnung der behaupteten Mängel der Abnahme ausdrücklich wiederspricht.
8. Domainregistrierung, Freistellung , Domainstreitigkeiten
8.1 Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird die JK-Computer GmbH im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die JK-Computer GmbH hat auf die Vergabe keinen Einfluss.
8.2 Die JK-Computer GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Vertragspartner beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
8.3 Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners beruhen, stellt der Kunde der JK-Computer GmbH, deren Angestellten und Erfüllungs-gehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains, sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
9. Gewährleistung
9.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
9.2 Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die JK-Computer GmbH berechtigt wahlweise nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersatzteile gehen in das Eigentum der JK-Computer GmbH über. Falls die JK-Computer GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessenen Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die JK-Computer GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegen-stand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Im Falle der Nachbesserung, Ersatzlieferung und oder des Austauschs übernimmt die JK-Computer GmbH keine Arbeits-kosten sowie mit der Lieferung verbundene Nebenkosten, wie beispielsweise Herstellung des Ursprungzustandes, Datenrücksicherung und ähnliches.
9.4 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die JK-Computer GmbH berechtigt, alle Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
9.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch / Behandlung, mangelhafte Wartung, Bedienungs-fehler und fahrlässiges Verhalten des Vertragspartners, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafter Software und / oder die Verarbeitung jeglicher Verbrauchsteile – es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als die JK-Computer GmbH oder von der JK-Computer GmbH hierzu ausdrücklich schriftlich benannte autorisierte Dritte.
9.6 Die JK-Computer GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Fehler in Software, die nicht von ihr selbst entwickelt worden ist. Treten Probleme mit der Software beim Kunden auf, bleibt hiervon die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der geliefer-ten Hardware unberührt.
9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab dem Tag der Abnahme. Im Falle der Installation durch die JK-Computer GmbH mit dem Abschluss der Funktionsprüfung.
9.8 Die Mängelansprüche des Vertragspartners setzten voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist – Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9.9 Erfüllungsort für die Gewährleistung ist Dörth.
10. Haftung
10.1 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn die JK-Computer GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
10.2 Der Haftungsausschluss erstreckt sich auf den Verlust von Daten und anderen Folgeschäden, die während des Betriebs der von JK-Computer gelieferten Geräte einschließlich der Software entstehen oder im Rahmen von Service- und Wartungsarbeiten auftreten.
10.3 Schadenersatzansprüche aus dem Verlust von Datenmaterial sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner vor Durchführung von Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten den Datenbestand nicht ordnungsgemäß gesichert hat.
10.4 Der Vertragspartner ist für eine ordnungsgemäße Lizensierung seiner Software selbst verantwortlich. Schadenersatzan-sprüche wegen falscher, unsachgemäßer und / oder ungenügender Lizensierung sind ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1 Die JK-Computer GmbH ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, die ihr überlassenen, personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszwecks elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten.
11.2 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, das die JK-Computer GmbH die überlassenen, personenbezogenen Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermittelt.
12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
12.1 Die JK-Computer GmbH liefert eigene Programme und/oder Ausarbeitungen mit der Maßgabe, das sämtliche Urheberrechte ihr verbleiben. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der JK-Computer GmbH zulässig.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die strikte Beachtung der Urheberrechte auch durch Mitarbeiter oder Dritte sicherzustellen. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zur Berechtigung von JK-Computer, Schadenersatz zu fordern.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich eines Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesses und einschließlich einer Klage auf Herausgabe, ist ausschließlich Koblenz, soweit nicht ge-setzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand zwingend erforderlich ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch dann, wenn nicht ständig auf sie verwiesen wird.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen.
14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Anstelle einer unwirksamen Klausel soll gelten, was dem schriftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.